Abbrucharbeiten


Die Durchführung von Abbrucharbeiten benötigt nicht nur geschulte Maschinisten mit langjähriger Erfahrung, sondern auch Fachkenntnis über alle rechtlichen Hintergründe und Auflagen, die damit verbunden sind.

Durch genaue Fachkenntnis und laufende Fortbildung sind wir in der Lage, Sie umfassend über die gesetzlichen Vorgaben, wie beispielsweise Abfallwirtschaftsgesetz, Abfallbilanz- und Abfallnachweisverordnung, Altlastensanierungsgesetz, Bundesabfallwirtschaftsplan oder Deponieverordnung zu informieren.

Wir sind auch befugt, durch eine firmeneigene „rückbaukundige Person“ sogenannte „orientierende Schad- und Störstofferkundungen“ nach der seit 1.1.2016 neuen Recycling-Baustoffverordnung durch zu führen. Des weiteren bieten wir in Zusammenarbeit mit einem Kooperationspartner auch „umfassende Schad- und Störstofferkundungen“ für größere Abbruchbauwerke an.